Urne zu Hause in der Vitrine ? Friedhofszwang !

In Deutschland unterliegen Totenaschen dem gesetzlichen Friedhofszwang. Die Restsubstanzen werden daher von den Krematorien schon gar nicht an die Angehörigen ausgehändigt. Eine besondere Begründung gibt es dafür nicht, außer dass so sichergestellt ist, dass die Gedenkstätte/Begräbnisstätte von allen Verwandten besucht werden kann. Völlig anders ist es im Ausland wie beispielsweise in den Niederlanden.

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