Grabstein und Grabgestaltung

"Es gibt keine Regeln für die Trauer, aber jede Menge Regeln über deren Ausgestaltung"

Deutschland ist unübertroffen in einer Reglementierungsflut, die unter anderem auch die Gestaltung des Todes dezidiert vorschreibt. Bei Fragen der Hygiene und der Standfestigkeit und der Würde und Pietät sind Regelungen verständlich.

Vielfach gehen die jeweiligen Friedhofssatzungen aber über das Notwendige hinaus und schreiben auch die ästhetische Gestaltung der Grabstätte bis ins Detail vor. So finden sich Satzungen, in denen die Farbe der Grabsteine oder die Kombination der Materialien vorgeschrieben wird. Was uns an Kultur damit verwehrt wird, lassen die liebevoll gestalteten alten Grabsteine vermuten, die als Relikte aus der Zeit um 1900 auf den Friedhöfen teilweise noch zu finden sind. Beeindruckendes Gegenbeispiel zum deutschen Einerlei ist der große Père Lachaise in Paris, der mit seinen Grüten und Miniaturmausoleen ein Publikumsmagnet ist.

Bei uns haben sich die Friedhöfe durch die Friedhofs- und Grabmalreform bereits zu monotonen Gräberfeldern, deren Größe und Aussehen bis heute streng normiert ist entwickelt. Wer mehr als ein langweiliges Standardgrab möchte muss dies mit dem Steinmetz und der zuständigen Friedhofsverwaltung abstimmen.

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