Bestattung fehlgeborener Kinder

Die meisten Landesgesetze sehen vor, dass ein totgeborenes oder in der Geburt verstorbenes Kind zu bestatten ist, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt. Beträgt das Gewicht weniger als 500 Gramm (Fehlgeburt), so ist eine Bestattung zu genehmigen, wenn ein Elternteil dies beantragt.

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