Jede menschliche Leiche muss auf einem Friedhof bestattet werden, dies bestimmt der gesetzlicher Bestattungs- und Friedhofszwang. Grundsätzlich trifft diese Pflicht die nächsten Verwandten, bzw. Erben des Verstorbenen. Soweit weder Verwandte noch Erben vorhanden sind, übernimmt dies die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt.